Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können.
Unternehmer sollten beachten, dass sie allein mit der Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die anhand der Daten des Lieferanten erstellt worden ist, nicht ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen.
Gesellschafter von Kapitalgesellschaften dürfte die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Verlustabzugsbeschränkung bei einem schädlichen Beteiligungsverkauf interessieren. Danach können Gewinne, die bis zum unterjährigen Beteiligungsverkauf anfallen, mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software auch dann steuerfrei ist, wenn der Arbeitnehmer die Software auf einem privaten PC einsetzt. Bislang war nur die Nutzung auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers begünstigt. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass auch die Privatnutzung von Smartphones und Tablets steuerfrei ist.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
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Alle Steuerzahler sollten beachten, dass eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen voraussetzt, dass die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Wurde die Leistung sowohl "im" als auch "für" den Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt, sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeitsleistung in der Rechnung nach dem Ort der Leistung aufgeteilt ist.
Freiberufler oder Gewerbetreibende, die für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, sollten wissen, dass das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung zu mindestens 90 % im Betrieb genutzt werden muss. Diese Voraussetzung ist indes nicht erfüllt, wenn das Wirtschaftsgut auch in Zweigbetrieben eingesetzt wird, weil diese Nutzung bei der 90 %-Quote nicht angerechnet wird.
Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass ein Anwendungsschreiben zur gesetzlichen Neuregelung bei elektronischen Rechnungen zumindest im Entwurf vorliegt. Darüber hinaus hat das Bayerische Landesamt für Steuern praxisrelevante Ausführungen zum Kontierungsvermerk auf elektronischen Eingangsrechnungen gemacht.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur dann steuerfrei sind, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden.
Für Arbeitnehmer ist sicherlich ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale von Interesse. Demzufolge muss das Finanzamt einen Umweg anerkennen, wenn dieser insgesamt verkehrsgünstiger ist. Dabei ist nicht nur auf eine Zeitersparnis, sondern vielmehr auf die Verkehrsumstände im Einzelfall abzustellen.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
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